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   LAG Niedersachsen, 14.12.2017 - 6 Sa 240/17   

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https://dejure.org/2017,54422
LAG Niedersachsen, 14.12.2017 - 6 Sa 240/17 (https://dejure.org/2017,54422)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.12.2017 - 6 Sa 240/17 (https://dejure.org/2017,54422)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 6 Sa 240/17 (https://dejure.org/2017,54422)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 305 BGB; § 307 Abs. 1 S. 1-2 BGB; § 307 Abs. 3 BGB; § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB; § 611 Abs. 1 BGB; § 106 S. 1 GewO; MTV-Metallindustrie NI § 3 Abs. 2 S. 1 und S. 4
    Befristeten Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit in der Niedersächsischen Metallindustrie; Unbegründete Feststellungsklage bei unzureichenden Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Tarifregelung

  • IWW

    § 307 Abs. 1 BGB, § ... 315 Abs. 2 BGB, § 106 GewO, § 305c Abs. 2 BGB, §§ 64, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 87 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, §§ 14 ff. TzBfG, § 305 BGB, § 307 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 310 Abs. 3 BGB, § 307 Abs. 3 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 307 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB, § 2 KSchG, § 106 Satz 1 GewO, Art. 12 GG, § 3 Abs. 4 Satz 8 MTV, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristeten Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit in der Niedersächsischen Metallindustrie; Unbegründete Feststellungsklage bei unzureichenden Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Tarifregelung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; befristete Arbeitszeiterhöhung; Billigkeitskontrolle - Vereinbarung der befristeten Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit

  • rechtsportal.de

    Befristeten Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit in der Niedersächsischen Metallindustrie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12

    Befristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2017 - 6 Sa 240/17
    Die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sind auf Befristungen einzelner Arbeitsbedingungen nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 29).

    Gegenstand der Inhaltskontrolle ist nicht die vereinbarte Erhöhung der Arbeitszeit und damit der Umfang der von dem Kläger zu erbringenden Arbeitsleistung als Hauptleistungspflicht, sondern deren zeitliche Einschränkung durch die Befristung (BAG, 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 36).

    Dementsprechend erschöpft sich diese nicht in der bloßen Wiedergabe des Inhaltes des Tarifvertrages, sondern enthält die eigentliche und selbständige Befristungsabrede, die nach § 307 Abs. 3 BGB der Inhaltskontrolle unterliegt (BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 37).

    Dabei ist zunächst unerheblich, dass in der Vereinbarung vom 14.12.2015 der Grund für die Befristung nicht genannt ist (BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 51).

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13

    Befristung - Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2017 - 6 Sa 240/17
    b) Die Vertragsinhaltskontrolle erstreckt sich nur auf die letzte, also am 14.12.2015, zwischen den Parteien vereinbarte befristete Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden (BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 42).

    Ebenfalls nur eingeschränkt zu kontrollieren sind Abreden über den Umfang der von den Parteien geschuldeten Hauptleistungen, die ihrer Art nicht der Regelung durch Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften unterliegen, sondern von den Parteien festgelegt werden müssen (BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 46).

    Ausgehend davon, dass unter einem Vollzeitarbeitsverhältnis üblicherweise ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden verstanden wird, liegt eine Aufstockung der Arbeitszeit im erheblichem Umfang vor, wenn sich das Aufstockungsvolumen zu mindestens auf 25 % eines Vollzeitarbeitsverhältnisses beläuft (vgl. BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 52 und 55).

  • BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08

    Einseitige Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit - freies oder

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2017 - 6 Sa 240/17
    Es handelt sich daher um einen vertretbaren Eingriff in den Arbeitsvertrag, der von der Gestaltungmacht und Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien gedeckt ist (BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08 - Rn. 13).

    Die Formulierung "auf Wunsch" macht deutlich, dass bei Einhaltung der 3-monatigen Ankündigungsfrist bereits durch die bloße Äußerung des Reduzierungswunsches durch eine Vertragspartei ohne Weiteres die angestrebte Arbeitszeitreduzierung auf das tarifliche Maß bewirkt wird (vgl. BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08 - Rn. 16).

    Dementsprechend ist die Rückführung der - ausnahmsweise - erhöhten Arbeitszeit auf das tarifliche Maß an keine erhöhten Voraussetzungen gebunden und ohne billigenswerte Gründe schlicht "auf Wunsch" einer der Arbeitsvertragsparteien möglich (BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08 - Rn. 16).

  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - 1. (Solo-) Fagottistin -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2017 - 6 Sa 240/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 24).

    Derartige Umstände sind weder festgestellt noch von der Beklagten vorgetragen worden (vgl. zum Ganzen: BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 35).

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14

    Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2017 - 6 Sa 240/17
    Allein die entfernte Möglichkeit, auch zu einem anderen Auslegungsergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung von § 305c Abs. 2 BGB nicht (BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 30).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2017 - 6 Sa 240/17
    Durch die Befristung der Arbeitszeiterhöhung wird die Erreichung des Vertragszweckes nicht gefährdet (BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04 - Rn. 53).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2017 - 6 Sa 240/17
    Vielmehr müssen bestimmte Umstände hinzutreten, die den Arbeitnehmer zu dem Vertrauen berechtigen, dass gerade und nur die bisherige Arbeitszeitdauer auch künftig verbindlich sein soll ( BAG, 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - Rn. 31; BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17 - Rn. 28).
  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2017 - 6 Sa 240/17
    Vielmehr müssen bestimmte Umstände hinzutreten, die den Arbeitnehmer zu dem Vertrauen berechtigen, dass gerade und nur die bisherige Arbeitszeitdauer auch künftig verbindlich sein soll ( BAG, 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - Rn. 31; BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17 - Rn. 28).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2017 - 6 Sa 240/17
    Dagegen besteht kein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit verstanden als Umfang des vom Arbeitnehmer vertraglich geschuldeten Arbeitszeitvolumens (BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02 - Rn. 45).
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